Samstag, 19.5.2012 • 09:25 Uhr • Besucher online: 13 KONTAKTVERANSTALTUNGENSTADTPLAN   

Stadtverwaltung Grimma
Markt 16/17
04668 Grimma
Telefonnummer (034 37) 98 58 0
Telefaxnummer (034 37) 98 58 226
eMail info@grimma.de
Internet www.grimma.de
Kulturbetrieb -
Stadtinformation:
Telefonnummer (034 37) 98 58 285  
Telefonnummer (034 37) 98 58 294  

DIE STADT GRIMMA - WIRTSCHAFT
 
Verkehrskonzept Innenstadt
 
Der Stadtkern ist ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich. Damit gilt für alle Fahrzeugführer eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde.
Durch diese Regelung wird der Verkehr deutlich langsamer und vorsichtiger. Die zahlreichen Fahrbahnmarkierungen "20" erinnern nachhaltig an die einzuhaltende Geschwindigkeit. Kontrollen von Polizei und Landratsamt sorgen für die notwendige Konsequenz. Übrigens stellt ein Polizeibeamter im verkehrsberuhigten Bereich fest, dass die Schrittgeschwindigkeit offensichtlich überschritten wurde - genügt das auch ohne Einsatz eines technischen Kontrollgerätes für ein Verwarnungsgeld.
Die Zahl der Tages- oder Dauerparker in der Innenstadt hat sich drastisch verringert.
Auch an Spitzentagen finden Sie einen Parkplatz ohne langes Suchen. Viele werden es auch begrüßen, das im gesamten Stadtkern die Möglichkeit besteht, Teile der Fahrbahn abzugrenzen und für gewerbliche Zwecke z. B. als Freisitz zu nutzen.

Freie Parkplätze stehen immer zur Verfügung - allein auf dem Volkshausplatz über 300 Plätze. An den wenigen Tagen im Jahr, wo hier der Festplatzbereich durch Jahrmarkt, Zirkus und andere Veranstaltungen genutzt wird, kann auf Parkflächen im Bereich des Oberwerders ausgewichen werden. Weitere Parkflächen sind jenseits des Wallgrabens entstanden. Für Betriebsfahrzeuge gilt tagsüber Parkzeitbeschränkung. Angestrebt wird natürlich, dass Betriebsfahrzeuge grundsätzlich auf privaten Flächen außerhalb des öffentlichen Verkehrs abgestellt werden.
Fahrzeughalter, die über eine Einfahrt verfügen, sind nach obergerichtlicher Rechtsprechung in der günstigen Lage, auch bei Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen ein Fahrzeug vor ihrer Einfahrt ohne jede Einschränkung zu parken, wenn sich vor oder hinter der Einfahrt eine markierte Parkfläche befindet.

Bewohnern der Grimmaer Innenstadt, die aus unterschiedlichen Gründen tagsüber ihr Fahrzeug in der Nähe ihrer Wohnung parken möchten, werden Parkstände für Bewohnerparken zur Verfügung gestellt. Möglich ist es in der Schulstraße (Mauerseite), im südl. Teil des Baderplanes sowie der Muldenseite der Paul-Gerhardt-Straße und der Mühlstraße. Weitere Fläche werden geprüft.

Für die Nutzung der Bewohnerparkplätze wird ein Parkausweis benötigt, der vom Straßenverkehrsamt des Muldentalkreises auf Antrag und gegen Gebühr ausgestellt wird. Gemäß Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ist hierfür Voraussetzung, dass der Antragsteller in der Innenstadt meldebehördlich registriert und Halter eines KFZ ist. Der Ausweis bietet jedoch keine Gewähr, dass ständig ein freier Parkplatz vorhanden ist.

Beantragung Anwohnerparkplätze
Stadtverwaltung Grimma, Marktgasse 2
Ordnungsamt

Mitarbeiterin: Frau Meike Wagner
Telefonnummer 03437/ 98 58 453  
eMail  info@grimma.de  

Mitarbeiter: Herr Mario Lehmann
Telefonnummer 03437/ 9858452  
eMail  info@grimma.de  

 

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